Tag der Arbeit
Wann?
1. Mai
Wo?
AG, BL, BS, FR, JU, NE, SH, SO, TI, TG, ZH
Für wen?
Alle
Am 1. Mai wird in der Schweiz der Tag der Arbeit gefeiert – doch nicht alle Kantone haben frei. Nur in den Kantonen Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Freiburg, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, Tessin, Thurgau und Zürich ist der Tag der Arbeit auch ein gesetzlicher Feiertag, wobei in Aargau, Solothurn und Freiburg in der Regel nur am Vormittag gearbeitet wird.1 In den restlichen Kantonen ist der Tag der Arbeit ein normaler Arbeitstag.
Geschichte
Der Tag der Arbeit am 1. Mai hat seine Ursprünge im späten 19. Jahrhundert. Damals fanden in den USA Kämpfe zur Verkürzung der täglichen Arbeitszeit von 12 auf 8 Stunden statt. Dafür wurde am 1. Mai 1886 ein Generalstreik organisiert. In der Stadt Chicago fand am sogenannten Haymarket Square eine große Kundgebung statt. In Chicago dehnten sich die Proteste schließlich auf die darauffolgenden Tage aus und kulminierten in Straßenschlachten, bei denen sogar Tote zu beklagen waren. Diese Ereignisse erhielten den Namen Haymarket Riots.2
Der 1. Mai wurde dabei nicht zufällig als Ausgangsdatum gewählt. Er war historisch der Tag, an dem in den USA die Arbeitsverträge ausliefen.3 Ausgehend vom Generalstreik 1886 wurde der 1. Mai zum Stichtag für die Arbeiterbewegung.2
In der Schweiz wurde der Tag der Arbeit erstmals 1890 gefeiert. Ein Jahr zuvor rief ein internationaler Arbeitskongress in Paris Arbeiterorganisationen auf, am 1. Mai für den Acht-Stunden-Tag zu demonstrieren. Aus dieser Aufforderung heraus entwickelten sich die jährlichen Maifeiern.4 Ab Mitte der 1890er Jahre erhielten die Arbeiter in der Schweiz einen unbezahlten Feiertag, den sie für Kundgebungen und Demonstrationen nutzen konnten.5
Der 1. Mai 1919 ging in die Geschichte ein, da er von den Gewerkschaften zum Stichtag für die Einführung der 48-Stunde-Woche gemacht wurde. Nach diesem Jahr sank die jährliche Beteiligung bei den Kundgebungen und Demonstrationen (mit Ausnahme Basel).4 Erst nach dem Zweiten Weltkrieg erlebten die Maifeierlichkeiten wieder einen Aufschwung. Schon seit 1923 gilt der 1. Mai als gesetzlicher Feiertag in Basel-Stadt, im Baselgebiet seit 1969. Dass der Tag der Arbeit in dieser Region frei ist, lässt sich mit einem Blick auf die Zeit nach den Weltkriegen begründen, da dort die Arbeiterbewegung in der Nachkriegszeit besonders ausgeprägt war.1
Auffällig ist: Besonders in jenen Kantonen, die bereits früh industrialisiert wurden und in denen Gewerkschaften ein stärkeres Gewicht haben, wird der 1. Mai als gesetzlicher Feiertag begangen.5
Der Tag der Arbeit ist heute umstritten und immer wieder taucht die Frage auf, ob er denn noch zeitgemäss ist, wie etwa das Beispiel Basel zeigt.1
Brauchtum
In Basel steht der Feiertag im Zeichen des Frauenstreiks am 14. Juni, wo grosse Demonstrationen und Kundgebungen stattfinden.1
Die grössten Feiern zum 1. Mai werden in der Stadt Zürich ausgetragen, wo das Zürcher 1. Mai-Komitee die grösste Demonstration in der Schweiz organisiert. Mit dabei ist auch ein Volksfest, das über mehrere Tage dauert.6
In den letzten Jahren werden die Feierlichkeiten immer wieder von gewalttätigen Nachdemonstrationen überschattet.7
Weil der Feiertag in Bern nicht begangen wird, nutzen viele Freiburger ihren gesetzlichen Feiertag zum Einkaufen in der Hauptstadt.5
Gesetzliche Regelung
In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Neuenburg und Zürich ist er als Tag der Arbeit ein gesetzlich anerkannter Feiertag, der den Sonntagen gleichgestellt ist.
In den Kantonen Schaffhausen, Thurgau und Tessin ist er als Tag der Arbeit ein gesetzlich anerkannter kantonaler Ruhetag.
Im Kanton Solothurn ist er ein gesetzlich anerkannter halber Feiertag (ab 12:00 Uhr).
In den Kantonen Freiburg und St. Gallen ist ab 12:00 Uhr für alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes arbeitsfrei.
Im Kanton Aargau ist er zwar nicht gesetzlich anerkannt, dennoch wird fast überall höchstens bis Mittag gearbeitet.
Mit Ausnahme der Angestellten der Städte Biel und Bern ist der 1. Mai im Kanton Bern für alle ein regulärer Arbeitstag.
In den Gemeinden Hildisrieden (LU), Schüpfheim (LU) und Muotathal (SZ) wird der 1. Mai nicht als Tag der Arbeit begangen. Er ist als Gedenktag des lokalen Schutzpatrons St. Sigismund aber trotzdem ein gesetzlicher Feiertag. In den übrigen Teilen der Kantone Luzern und Schwyz ist der 1. Mai ein regulärer Arbeitstag.8
Siehe: Arbeits- und Ruhezeiten
Quellen
- Der 1. Mai ist nicht in allen Regionen beliebt (bzbasel.ch)
- Der 1. Mai als Kampftag (goldkueste24.ch)
- Warum einen Tag der Arbeit? (goldkueste24.ch)
- Geschichte Tag der Arbeit (hls-dhs-dss.ch)
- Warum am 1. Mai nicht alle frei haben (swissinfo.ch)
- Erster Mai (1mai.ch)
- Polizei zieht durchzogene Bilanz (nzz.ch)
- Feiertage in der Schweiz (de.wikipedia.org)